Wie versteuere ich meine Aktivitäten bei Sorare? SorareTools und unser Partner Gehrke Steuern & Recht geben eine kurze Einführung.
Wie ist Sorare steuerlich einzuschätzen?
Sorare ist ein seit 2018 existierendes Fantasy Fußball-Spiel, bei dem Spieler ein virtuelles Team mit digitalen Spielerkarten kaufen, verkaufen, handeln und verwalten können. Bei den Spielerkarten handelt es sich um NFTs (Non Fungible Token), dies sind lizenzierte und digitale Sammlerstücke mit verschiedenen Seltenheitsstufen. Das Spiel nutzt die Blockchain-Technologie auf Basis von Ethereum. Wie Kryptowerte sind auch NFTs mittlerweile zu einem beliebten Anlageobjekt geworden. Sie sind hoch spekulativ und sehr volatil, wodurch hohe Renditen erwirtschaftet werden können. Der reine Handel von NFTs gewinnt daher immer mehr an Bedeutung genauso wie auf der Blockchain basierende Games. Diese Entwicklung hat den Hype um NFT-Games vorangetrieben, welcher in der Zukunft vermutlich nicht abnehmen wird.
Nach wie vor ist die Besteuerung des Handels mit NFTs weder von der Finanzverwaltung noch von der Rechtsprechung geklärt. Grundsätzlich werden normale Kryptowährungen unter dem Merkmal „anderes Wirtschaftsgut“ eingestuft, weshalb der Verkauf ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann diese Sichtweise auch auf die steuerliche Einordnung von NFTs übertragen werden, sodass private Investoren oder Anleger im Bereich der Kryptowährungen beim Verkauf von NFTs in aller Regel ein privates Veräußerungsgeschäft verwirklichen.
Im Hinblick auf die durch Sorare erzielten Gewinne stellt sich daher die Frage nach der korrekten Besteuerung der NFT. Für die ertragssteuerrechtliche Beurteilung muss hier in zwei Ertragsbereiche unterteilt werden: Die Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Kauf und Verkauf der digitalen Spielerkarten sowie den Belohnungen als Preis für ein gutes Abschneiden im Wettbewerb (Rewards) auf der Sorare-Plattform, basierend auf der Leistung der aufgestellten Spieler im realen Wettbewerb.
Zudem ist unklar, ab wann der Handel mit NFTs als eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Ertragssteuerrechts einzuordnen ist. Die Abgrenzung von einem Hobby zur Gewerblichkeit ist für die Steuer und weitere Konsequenzen enorm wichtig.
Warum sollte ich die Gewinne aus Sorare in der Steuererklärung angeben?
Die Gewinne, die mit dem Trading oder als Rewards in Sorare erzielt werden, sind aus den oben genannten Gründen steuerpflichtig. Da Sorare im Gegensatz zu diversen Banken keine automatische Meldung an das Finanzamt übermittelt, muss jeder User die Gewinne selber oder durch ein Tool wie SorareTax ermitteln und in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Wer Gewinne, die über den im Folgenden beschriebenen Freigrenzen liegen, nicht in seiner Steuererklärung angibt, hinterzieht damit Steuern.
Problematisch ist dabei tatsächlich nicht die im Moment geringe Wahrscheinlichkeit, damit aufzufallen und „erwischt“ zu werden. Problematisch ist viel eher, dass die deutsche Finanzverwaltung zum einen bereits mit Exchanges im Austausch steht und einen Datenaustausch vereinbart hat. Die Anzahl der Exchanges wird – wie das bei Banken vor 15 Jahren auch war – zunehmen und ist nur nicht auf Europa beschränkt. Zum anderen kann der Fiskus oder die Steuerfahndung bis zu 15 Jahren rückwirkend auf ein Veranlagungsjahr zugreifen können. Das heißt, dass die Finanzverwaltung bis Ende 2036 Steuerpflichtige zur Rechenschaft ziehen kann, die im Jahr 2021 mit Sorare Gewinne erzielt und nicht angegeben haben.
Wer die erzielten Gewinne aus den letzten Jahren nicht in seinen Einkommensteuererklärungen angegeben hat, kann dies auch rückwirkend tun, in dem er sich selbst bei der Finanzverwaltung anzeigt und die Erträge nacherklärt. Dies ist je nach Höhe der nacherklärten Erträge deutlich billiger, als wenn die Steuerfahndung über welche Wege auch immer Daten des Steuerpflichtigen bekommt.
Wie muss ich die Gewinne aus Sorare in der Steuererklärung angeben?
1. Privates Veräußerungsgeschäft (Kauf und Verkauf von Sorare Karten)
Der reine Kauf und Verkauf von NFTs über einen Marktplatz wird in der Regel als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG eingestuft. Somit ist ein Veräußerungsgewinn immer dann mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, wenn die Haltefrist des jeweiligen NFT nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Verkaufsnebenkosten sowie der Anschaffungskosten. Bei Tauschgeschäften werden ebenfalls Gewinne realisiert, weshalb diese auch der Steuer zu unterziehen sind.
Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen erst angegeben werden, wenn der zusammengerechnete Gewinn in einem Kalenderjahr mindestens 600 € beträgt. Gewinne unterhalb dieser Freigrenze müssen ebenso wie Verluste nicht angegeben werden, Gewinne ab 600 € werden voll besteuert (Freigrenze). Da Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aber als Verluste zurück- oder ein Leben lang vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden können, ergibt die Nichtangabe von Verlusten wenig Sinn. Bei der Gewinnermittlung ist es nicht erlaubt, den Anfangsbestand vom 01.01. vom Endbestand am 31.12. abzuziehen, es muss der Gewinn der einzelnen Karten nach der first in-first out-Methode (FIFO) (§ 23 (1) Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG) berechnet werden.
2. Belohnungen/Preise
Die Rewards als laufende Erträge sind immer steuerpflichtig und ab 256 € Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Gewinne unterhalb dieser Freigrenze müssen ebenso wie Verluste nicht angegeben werden, Gewinne ab 256 € werden voll besteuert (Freigrenze ungleich Freibetrag und daher nicht abziehbar).
3. Gewerblichkeit
Die Abgrenzung von einem Hobby zur Gewerblichkeit ist tatsächlich einzelfallabhängig und schwer zu beurteilen. Um als gewerblich eingestuft zu werden, muss eine Betätigung als Händler vorliegen.
Diese Händlereigenschaft ist nicht an einer festen Kennzahl zu definieren, sie kann durch verschiedene Werte wie beispielsweise Gewinn, investierte Zeit, Anzahl an Käufen/Verkäufen/Trades beeinflusst werden. Einfach nur eine hohe Anzahl an verkauften NFTs reicht nach den bisherigen Grundsätzen nicht für eine Bejahung der Gewerblichkeit aus.
Über Gehrke Steuer- und Rechtsberatung
Gehrke Steuer- und Rechtsberatung ist eine zu Beginn der Corona-Pandemie gegründete Kanzlei in Köln. Mit der Expertise von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Steuerjuristen bildet die familiär geführte Kanzlei einen Großteil im Bereich Steuern ab. Gehrke Steuer- und Rechtsberatung arbeitet gerne mit jungen und dynamischen Menschen vorwiegend digital zusammen und hilft Unternehmen und Start-Ups durch steuerliche Gestaltung.
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